Bernd Ludwig Müller-Lönnendung

Versionsdatum: 14.02.2011

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

A. Allgemeines

Der Besteller erkennt mit der Auftragserteilung die nachstehenden Bedingungen
von A bis einschließlich H an.
Einmal erteilte Aufträge  können bei Stornierung mit bis zu 30 % des Rechnungsbetrages
dem Auftraggeber in Rechnung gestellt, um bereits entstandene Kosten zu decken..
Mündliche Erklärungen unserer Angestellter, Vertreter oder des Firmeninhabers
sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch uns verbindlich.

B. Vertragsbindung

Ein Vertrag kommt erst durch meine schriftliche Bestätigung zustande.
Meine Angebote haben eine Gültigkeit von 90 Tagen ab Angebotsdatum. Durch Auftragserteilung bestätigt der Kunde automatisch mit, die AGB ( Allgemeine Geschäftsbedingungen ) gelesen zu haben und er erkennt diese damit an. Ein Hinweis zu meinen AGB ist auf jedem Angebot und /oder nachfolgenden Schriften verzeichnet.

C. Leistungen, Preis und Zahlung

1. Alle Preise gelten ohne besondere schriftliche Vereinbarung oder Vermerke
ab Werk zuzüglich Mehrwertsteuer, Fracht- und Verpackungskosten.

2. Ich behalte mir vor, Vorauszahlungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten,
wenn eine Forderung gefährdet erscheint. Neukunden werden nur per Vorkasse oder Anzahlung bedient.

3a. Kostenvoranschläge sind kostenfrei, wenn für die Erstellung dieser ein Techniker
vor Ort die Lage nicht erfaßt hat. Für einen Ortstermin  mit oder ohne Fachberatung,
wodurch uns als unkalkulierbares Geschäftsrisiko Fahrzeugkosten u.a. entstehen,
sehen wir diesen als kostenpflichtige Firmenleistung an, die bezahlt werden muß.
Innerhalb von NRW sowie nahes Grenzgebiet zu Hessen und Niedersachsen bis 200 km ab Werk Rimbeck
wird eine mündlich vereinbarte Pauschale in Rechnung gestellt, die den Betrag von bis zu 400 Euro incl. MwSt
nicht überschreitet und vor Ort in bar entrichtet werden muß.
Bei Auftragsvergabe an uns wird der bezahlte Betrag auf den Rechnungsbetrag wieder erstattet.

3b. Unabhängig von abgeschlossenen Werkveträgen erbringen wir Leistungen im Außendienst
erst nach Bezahlung einer Abschlagsrechnung durch den Auftraggeber, deren Summe,
nach erbrachter Bezahlung, von der Endabrechnung abgezogen wird.
Jede Auftragsvergabe an uns wandelt sich in ein pfändbares Schuldanerkenntnis
über den kompletten Bruttorechnungsbetrag, sobald eine Zahlung über den in Auftrag
gegebenen Vorgang eingegangen ist . Daher behalte ich mir auch vor, Zwischenabrechnungen zu schreiben.
Sollte einmal eine Bezahlung ausbleiben, trete ich vom Auftrag zurück und fordere gerichtlich
die noch ausstehenden pfändbaren Summen der geschriebenen Abrechnungen ein oder erhebe die Stornogebühr,
wie unter A beschrieben. Das gleiche gilt für den Fall, daß ich - warum auch immer - ,
trotz noch nicht bezahlter Abschlagsrechnung bereits arbeiten an der in Auftrag gegebenen Sache durchgeführt habe und sich plötzlich Zahlungs-Bonitätsprobleme ergeben. Auch hier trete ich vom Auftrag zurück und die bereits geleisteten Arbeit ist zu bezahlen oder ich erhebe die Stornogebühr in Höhe von 30 % , wie unter A beschrieben.

3c. Regressansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber eine Rechnung nicht bezahlt hat. Ebenso ausgeschlossen sind Regressansprüche wegen Gutachten von Glockensachverständigen oder Sachverständigen, die nicht vom TÜV geschickt, zertifiziert oder zugelassen sind. Das mit Auftragsvergabe anerkannte, pfändbare Schuldanerkenntniss über den in Auftrag gegebenen Vorgang bleibt davon unberührt. Unregelmäßigkeiten nach Überholung oder Wartung an Joch, Klöppel, Aufhängung oder Maschine incl. Zubehör, werden zusätzlich - durch von Bernd Ludwig Müller-Lönnendung angeordnete Maßnahmen - mit beseitigt und gelten schweigend vom Auftraggeber als genehmigt. Diese sind im Punkt Mehraufwand auf der Schlußrechnung aufgeführt. Sie sind zusätzlich zur Auftragssumme kostenpflichtig und vom Auftraggeber, schweigend schuldanerkannt, zu bezahlen, wenn der Betrag hierfür unter dem im Wartungsvertrag vereinbarten Betrag.
Fehlerhaftes Material wird kostenmäßig vom Auftragnehmer erstattet oder ersetzt. Für Folgefehler oder Kosten der Reparatur durch eine andere Firma ist der Auftragnehmer durch den Auftraggeber bei Auftragsvergabe entlastet.

3d. Die hier genannten Bedingungen stehen über jedem Vertrag oder jeder Unterschrift des Firmeninhabers Bernd Ludwig Müller-Lönnendung und werden mit Auftraggserteilung an ihn vom Auftraggeber als allgemein pfändbares Schuldanerkenntniss zugunsten von Bernd Ludwig Müller-Lönnendung, anerkannt. 

3e. Reparaturen an TV oder anderen Elektrogeräten nur gegen Barzahlung. Jegliche Regressansprüche bei TV Reparaturen und an Elektrogeräten oder Elektroinstallationen allgemein, auch dadurch entstehende Schäden an umliegenden Sachen oder Personen, sind ausgeschlossen.
Dieses erkennt der Kunde mit Übergabe des defekten Gerätes an.

f. Die AGB ist in der Elektrowerkstatt in der Scherfeder Str. 4  zum Lesen ausgehangen.

D. Lieferzeit

Ansprüche vom Auftraggeber wegen Nichteinhaltung der Lieferzeit sind ausgeschlossen. Mündliche Zusagen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch mich verbindlich.

E. Erweiteter Eigentumsvorbehalt

1. Sämtliche Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum, auch beim Weiterverkauf an Dritte. Verpfändung oder Sicherheitsübertragung ist während der Gültigkeit des erweitertem Eigentumsvorbehalts untersagt. Veräußert der Kunde die gelieferte Ware, so tritt er uns bis zur völligen Tilgung unserer Forderungen aus Warenlieferungen die Ansprüche an uns ab, die ihm aus der Veräußerung gegen seinen Abnehmer erwachsen.

F. Garantie und Haftung

Der Kunde muß bei Empfang die Ware auf Vollständigkeit und eventuelle Unregelmäßigkeiten hin überprüfen und Mängel spätestens 10 Tage nach Anlieferung - Fertigstellung schriftlich bei uns anzeigen.
Angezeigte Mängel werden von uns kostenfrei beseitigt, sofern Ihnen vom TÜV-Gutachter kein fahrlässiges Verhalten nachgewiesen wird. Der TÜV-Gutachter ist vom Auftraggeber zu bestellen und zu bezahlen.
Wenn die von uns gelieferte Ware - auch für Laien erkennbar - eindeutige Fabrikationsmängel aufweist,
so nehmen wir die Ware auf eigene Kosten zurück und liefern mangelfreie Ware oder bessern kostenfrei nach.
Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: unsachgemäße Befestigung, unsachgemäße Lagerung, unsachgemäße Handhabung.
Grundsätzlich sind alle Schadenersatzansprüche, auch die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen,
sowie Schäden bei oder nach Glockenwartungen und Reparatur an einem Elektrogerät, gegenüber dem Firmeninhaber und seiner Angestellten geschlossen.

Die Garantiezeit bei TV Reparaturen beträgt 7 Tage auf die allgemeine Funktion und 1 Jahr auf das eingebaute Ersatzteil. Die gleichen Konditionen gelten auch für Glockenläutanlagen und beginnen ab Rechnungsdatum. Auf Glockenneuanlagen gibt es generell wenigstens 6 Jahre Garantie.
Die Garantie erlischt bei Fremdeingriffen jeglicher Art, auch bei Fremdarbeit - Wartung durch eine andere Firma.

G. Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 34414 Warburg.
Allgemeine Hinweise: Rücklieferungen falsch bestellter oder nicht mehr benötigter Ware werden nur dann gutgeschrieben, wenn ich dies schriftlich erklärt haben. Als Bearbeitungsgebühr berechnen wir 10 % des betreffenden Warennettowertes.
Alle Materialien sind statisch berechnet . Technische Änderungen behalte ich mir vor.

H. Salvatorische Klausel : Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen

1.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.

1.2. Die Parteien verpflichten sich unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf die Etablierung angemessener Regelungen in diesem Vertrag hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was die Vertragsschliessenden nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre. Ausgehändigte Druckversionen dieser AGB sind gemäß dieser Internetdarstellung vom Auftaggeber selbstständig zu aktualisieren. Es gilt dabei immer die AGB mit aktuellem Versionsdatum der Internetseite

www.kirchenglocken.de/agb/agb.html ,

auch wenn diese mal nicht verfügbar sein sollte.